Beim heutigen Treffen im Café ging es um die Frage, ob Gewalt zur Beseitigung eines diktatorischen Regimes eingesetzt werden kann und soll. Dazu wurden die Beispiele Pakistan und Burma herangezogen, wo grundsätzlich nach verschiedenen Strategien vorgegangen wird, um die zwei Militärjuntas zu stürzen. In Pakistan oftmals durch organisierte Gewalt, in Burma mit weitgehenem passiven und friedlichen Widerstand.
Eine Schülerin vertrat die Meinung, dass Gewalt Gegengewalt hervorruft und deren Einsatz deshalb grundsätzlich nicht sinnvoll und oftmals sogar das Gegenteil von dem bewirkt was man zu bewirken beabsichtigte. Andere wiederum waren davon überzeugt, dass es oftmals notwendig ist Unrechtsregimes mit Gewalt zu stürzen, wobei man dabei darauf achten muss, dass nicht Unschuldige geschädigt werden. Dabei wurde die provokante Frage gestellt, ob es in diesem Sinne gerechtfertigt sei, mit Gewalt gegen die Ordnungskräfte bei einer Demonstration vorzugehen, um die eigenen Ideen zu verfolgen? Auf diese Frage wurde mit geteilten Meinungen geantwortet. Einige bemerkten, dass die Polizeikräfte ja auch Teil des Volkes sind und oft nicht die freie Wahl hätten, ob sie einen Befehl ausführen oder nicht, deshalb sei es nicht gerechtfertigt ihnen gegenüber Gewalt auszuüben. Andere wiederum sahen die Polizei als Ausdruck der Staatsgewalt, gegen die es in Extremsituationen gerechtfertigt sei vorzugehen.
Eine weitere Frage die sich stellte, ging um die Art von Gewalt die angewendet werden kann. Es gibt Gewalt gegen Menschen, aber auch gegen Sachgegenstände und psychische Formen der Gewalt. Je nach dem welche dieser Formen eingesetzt werde, könne man nicht absolut dagegen sein, v. a. dann wenn Gewalt sich nicht gegen Menschen richte.
Das Schlusswort der Diskussion stammte von der Schülerin, die die Diskussion eröffnet hatte, welche bemerkte, dass es keine Form von friedlicher Gewalt gebe.
Piero Di Benedetto
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